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AGB
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Allgemeine Geschäftsverbindungen
§ 1. Auftrag - Zustandekommen eines Auftrages
1.1. Der Auftrag kommt immer erst nach vollständiger Einigung und gegenseitigem Einvernehmen zustande. Beide Vertragspartner handeln im Sinne des Anderen.
1.2. Die Nutzung / Fahrt der gebuchten Limousine wird durch einen Dienstleistungsvertrag geregelt. Der Vertrag gilt dann als geschlossen, wenn er vom Mieter in Vertretung für alle Fahrgäste, unterzeichnet zurückgesendet wurde und die vereinbarte Gesamtzahlung im Voraus innerhalb der vereinbarten Frist auf unserem Konto eingegangen ist. In der Regel sollte diese Vorauszahlung inkl. der vereinbarten Kaution mindestens 5 Tage vor Auftragstermin gebucht sein! Bei kurzfristigen Buchungen gelten auch schriftliche Vereinbarungen, z.B. per E-Mail. Eine Beförderungspflicht besteht nicht, alle Fahrgäste müssen vorher angemeldet werden und sich auf Nachfrage ausweisen können. Das Mitführen von Haustieren ist nicht gestattet!
1.3. Stornierung des Vertrages Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit storniert werden. Bei Stornierung durch den Auftraggeber werden folgende Anzahlungen erstattet: Storno bis 2 Wochen vor Auftragsdatum: 40 %, bis 48 Stunden vor Auftragsdatum: 10%. Die Kaution wird bei jeder Stornierung zu 100% erstattet. Bei Stornierung durch uns werden maximal die bereits bezahlten Kosten zurückerstattet. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder weiterführende Ansprüche bestehen nicht.
1.4. Kautionshinterlegung Die Kaution wird individuell von uns festgelegt und wird nach Auftragsdurchführung unverzüglich zurück überwiesen. Die Kaution dient zum Schutz vor Schäden durch grobe Verhaltensfehler. Sie beträgt in der Regel 100,- bis max. 500,- EUR. Der Mieter hat seine mitfahrenden Gäste / Mitfahrer über die Verhaltensregeln dieser AGBs zu informieren, im Besonderen über die Handhabung mit technischen Ausrüstungen und zum Rauchverbot (siehe auch Punkt 2-4). Verstöße gegen unsere AGBs führen zur Einbehaltung der Kaution.
1.5. Anzahl der Fahrgäste Die Anzahl der zu befördernden Fahrgäste variiert und ist Abhängig von Statur und Bequemlichkeitsempfinden des Fahrgastes. Die Angabe der max. Personenzahl ist deshalb unverbindlich und nur unter günstigsten Bedingungen gewährleistet. Unser Unternehmen ist berechtigt, Personen nicht zu befördern, wenn es die Platz- und Sicherheitsverhältnisse nicht zulassen. Bei Hochzeitsfahrten mit Braut im Brautkleid sind max. 5 Personen im Fahrgastraum empfohlen.
§ 2. Verhalten in der Limousine
Es gilt während der gesamten Fahrzeit für alle Fahrgäste die StVO, insbesondere die Anschnallpflicht.
2.1. Die Stretchlimousine verfügt über empfindliche und hochwertige Innenausstattungen wie Lederbezüge der Sitze und Verkleidungen sowie technische Geräte wie z.B. DVD-Player, CD-Wechsler, Monitore und Neonbeleuchtungen.
2.2. Den Fahrgästen ist insbesondere untersagt, die Türen während der Fahrt zu öffnen, Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen und/oder Körperteile herausragen zu lassen oder aus dem Fahrzeug zu schreien.
2.3. Falls Sie die Geräte oder Teile der Anlagen selbst bedienen möchten, ist eine vorherige Einweisung durch unser Personal erforderlich. Lassen Sie sich unbedingt bei Bedarf die Handhabung der Geräte erklären. Weitergehende Handhabung erfordert einige Sachkenntnisse und muss unbedingt vorher abgesprochen werden. Diese Hinweise befinden sich auch in Ihrem Mietvertrag.
§ 3. Rauchen ...
... ist im Fahrgastraum der Stretchlimousine grundsätzlich verboten. Falls in Ausnahmefällen das Rauchen erlaubt wird, ist eine Kaution von 500,00 EUR zur Vorauszahlung fällig, die im Fall der Verursachung von Brandflecken z.B. im Leder der Sitze oder Verkleidungen oder im Velours des Teppich für evtl. geltend gemachte Ansprüche als Anzahlung dient! Eine Versicherung gegen Brandflecke oder -löcher gibt es nicht. Die Kosten müssen vollständig vom Verursacher übernommen werden, zuzüglich Nutzungsausfall während der Reparatur! Die Kaution wird nach vollständiger Schadensregulierung durch den Verursacher/Mieter zurück überwiesen.
§4 Mitbringen von Speisen und Getränken
4.1. Das Mitbringen von Speisen ist unerwünscht. Getränke dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht und an Bord verzehrt werden.
4.2. Alkoholische Getränke / Bordbar Die Bordbar steht den Gästen zur freien Bedienung zur Verfügung. Die Bord-Bar mit einer Auswahl an nichtalkoholischen Getränken/Softdrinks darf kostenlos benutzt werden, es besteht jedoch kein Anspruch auf Vollständigkeit! Die Bestückung der Bar kann individuell vorher zum Festpreis abgesprochen werden. Gewöhnlich fällt dabei der handelsübliche Einzelhandels-Marktpreis an. Gläser sind an Bord vorhanden und werden von uns gereinigt.
§ 5. Grundsätzliches und Gerichtsstand
Der Auftraggeber hat grundsätzlich Anspruch auf die von ihm gebuchte Limousine mit dem im Dienstleistungsvertrag angegebenem Kennzeichen und Ausstattung. In begründeten Fällen sind wir jedoch berechtigt, eine andere, ähnliche Limousine zur Verfügung zu stellen oder den Auftrag von Partnerunternehmen ausführen zu lassen. Alle nötigen Dokumente (z.B. Personenbeförderungs- und Gewerbeschein, Versicherungsnachweis) und Lizenzen legen Ihnen wir gern vor!
Gerichtsstand ist Krems.
Kopetzky Limousinenservice
Hadersdorf, 01.09.2007